Weitere Entscheidungen unten: KG, 21.12.2018 | KG, 14.11.2018

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,24984
OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,24984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.07.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,24984)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,24984)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,24984) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Zum Auschluss von Bietern wegen Schlechtleistung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss bei unklarer Mangelursache! (VPR 2018, 227)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Ausschluss bei unklarer Mangelursache! (IBR 2018, 643)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 703
  • ZfBR 2019, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 49/17

    Mängel und Kündigungen bei früheren Aufträgen können zum Ausschluss führen!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Er ist vielmehr umfassend im Sinne einer nicht vertragsgerechten Erfüllung zu verstehen (Senatsbeschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17; so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Auflage, § 124 GWB Rz. 153).

    Der Senat hat die Fragen bisher noch nicht entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (Senatsbeschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17).

  • OLG Celle, 09.01.2017 - 13 Verg 9/16

    Umbau des Landtages - keine weitere aufschiebende Wirkung der sofortigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Es reiche aus, wenn der öffentliche Auftraggeber Indiztatsachen vorbringe, die von einigem Gewicht seien, auf gesicherten Erkenntnissen aus seriösen Quellen basierten und die die Entscheidung des Auftraggebers zum Ausschluss des Bieters nachvollziehbar erscheinen ließen (OLG Celle, Beschluss vom 09.01.2017, 13 Verg 9/16, juris-Tz. 29).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Meinungsverschiedenheiten oder das Androhen rechtlich zulässiger Schritte reichen für einen Ausschluss vom Vergabeverfahren nicht aus (BGH, Urteil vom 17.02.1999, X ZR 101/97, juris-Tz. 30; Opitz in Burgi/Dreher, a.a.O., § 124 Rz. 90; Conrad in Müller-Wrede, GWB, § 124 Rz. 52 für den Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
  • OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung eines gekündigten Bieters nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Einigkeit besteht nur insoweit, als die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.10.2012, Verg 15/12, juris-Tz. 77; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015, 1 Verg 5/14, juris-Tz. 5; so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 124 GWB Rz. 160a).
  • OLG Koblenz, 25.02.2015 - Verg 5/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Überprüfung einer Eignungsprüfung der Vergabestelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Einigkeit besteht nur insoweit, als die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.10.2012, Verg 15/12, juris-Tz. 77; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.2015, 1 Verg 5/14, juris-Tz. 5; so auch Ley in Reidt/Stickler/Glahs, a.a.O., § 124 GWB Rz. 160a).
  • VK Bund, 27.12.2017 - VK 1-137/17

    Mängelverursacher kann von der Vergabe der Sanierungsarbeiten ausgeschlossen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 7/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27.12.2017 (VK 1-137/17) aufgehoben.
  • VK Bund, 19.08.2020 - VK 2-59/20

    Vergabesperre; Ausschluss nach §124 Abs, 1 Nr. 3, Nr. 7 GWB

    In Betracht kommen hierfür nach Sinn und Zweck der Norm die nicht vertragsgemäße Erfüllung von Haupt- und Nebenleistungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, Az.: VII-Verg 7/18; ferner Beschluss vom 28. März 2018 - Verg 49/17).

    Eine mangelhafte Erfüllung der vertraglichen Pflichten scheidet zwar dann aus, wenn nicht klar ist, ob die Ursache eines Mangels - zumindest auch - aus dem Verantwortungsbereich des Bieters in seiner Eigenschaft als Auftragnehmer des früheren Vertrags, der nach Auffassung des dortigen Auftraggebers schlecht erfüllt wurde, stammt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18).

    Entscheidend für das Merkmal der Wesentlichkeit ist die Bedeutung der vertraglichen Anforderung für den öffentlichen Auftraggeber und infolgedessen, welche Auswirkungen die mangelhafte Leistung für den öffentlichen Auftraggeber hatte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, a.a.O.).

    Das Merkmal der Erheblichkeit betrifft Umfang, Intensität und Grad der Vorwerfbarkeit der Schlechtleistung, erfordert mithin nicht nur geringfügiges, sondern vertragliches Fehlverhalten von einigem Gewicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, a.a.O.).

  • VK Bund, 17.08.2023 - VK 2-56/23

    Ausschluss eines Angebots gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A

    Hinsichtlich der unterbliebenen Wärmedämmarbeiten, einschließlich der von der Ag in ihrem Schreiben vom 20. März 2023 gegenüber der ASt angemahnten Leistungen, handelt es sich um Hauptleistungspflichten aus dem vorangegangenen Auftrag, was für die Wesentlichkeit der Anforderung spricht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 VII-Verg 7/18, juris-Rn. 44).

    Ausschlaggebend ist für das Kriterium der Wesentlichkeit, welche Bedeutung der jeweiligen Anforderung für den öffentlichen Auftraggeber zukommt, mithin wie sich eine mangelhafte Erfüllung für ihn auswirkt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, a.a.O.) Dies ergibt sich schon aus der expliziten vertraglichen Verpflichtung zur Teilnahme, die die Wichtigkeit der Jour fixes für die Ag hervorhebt.

    Ausreichend ist, dass der Auftraggeber von der Schlechterfüllung Gewissheit hat, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 VII-Verg 7/18, juris-Rn. 49).

  • VK Bund, 04.09.2019 - VK 2-54/19

    Zurechnung von Referenzen nach Übernahme eines anderen Unternehmens; Bewertung

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen zum Beleg einer erheblichen und fortdauernden nicht vertragsgerechten Erfüllung einer wesentlichen Anforderung (vgl. hierzu eingehend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juni 2018, VII-Verg 7/18) sind allerdings nicht dargetan.
  • VK Niedersachsen, 05.02.2021 - VgK-50/20

    Fehlverhalten eingestanden: Auftraggeber muss Bieter anhören!

    Der Verweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18), überzeugt aus zwei Gründen nicht.

    Es genügt daher, dass der Auftraggeber konkrete Indizien von einigem Gewicht für die Geltendmachung seiner Ansprüche vorweisen kann (Hausmann/von Hoff in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß GWB Vergaberecht § 124 Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18).

  • VK Sachsen, 04.08.2022 - 1/SVK/013-22

    Ausschluss wegen Schlechtleistung setzt Anhörung des Bieters voraus!

    Nicht erforderlich ist es, dass die Tatsachen, auf die die Ausschlussentscheidung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB gestützt wird, unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sein müssen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18 m. w. N.).

    Ebenfalls nicht erforderlich ist es nach Auffassung der Vergabekammer, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift des § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen haben muss, welche vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (a. A. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018 - Verg 7/18).

  • VK Südbayern, 08.04.2019 - Z3-3-3194-1-46-12/18

    Darlegungspflicht des Auftraggebers bei Bieterausschluss aufgrund früherer

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser Frage noch nicht abschließend entschieden, tendiert allerdings dazu, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der von der Vorschrift verlangten Schlechterfüllung Gewissheit erlangt haben muss, also eine Überzeugung gewonnen hat, die vernünftigen Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 49/17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18).
  • VK Sachsen, 27.12.2019 - 1/SVK/037-19

    Schlechtes Benehmen ist noch keine "schwere Verfehlung"!

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (B. v. 11.07.2018 - Verg 7/18 ) setzt ein Ausschluss nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB voraus, dass der öffentliche Auftraggeber bezüglich der Schlechterfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Gewissheit erlangt hat, also keine vernünftigen Zweifel mehr bestehen.
  • VK Bund, 29.02.2024 - VK 1-12/24

    Vorauftrag mangelhaft ausgeführt: Voraussetzungen für einen Ausschluss?

    Erfasst sind sowohl vertragliche Haupt- als auch Nebenpflichten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII- Verg 7/18).
  • VK Niedersachsen, 28.01.2021 - VgK-50/20

    Preis als einziges Zuschlagskriterium i.R.d. Ausschreibung der Abholung und

    Der Verweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18), überzeugt aus zwei Gründen nicht.

    Es genügt daher, dass der Auftraggeber konkrete Indizien von einigem Gewicht für die Geltendmachung seiner Ansprüche vorweisen kann (Hausmann/von Hoff in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß GWB Vergaberecht § 124 Rn. 76; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018, Verg 7/18).

  • VK Südbayern, 21.12.2018 - Z3-3-3194-1-32-09/18

    Ersatzvornahme

    Zunächst ist für eine erheblich mangelhafte Leistung im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB zu fordern, dass der Auftragnehmer den Mangel allein oder überwiegende verursacht hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2018 - Verg 7/18).
  • VK Rheinland, 11.05.2023 - VK 9/23

    Mängel beim Vorauftrag sind kein gutes Omen!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 21.12.2018 - Verg 7/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45932
KG, 21.12.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,45932)
KG, Entscheidung vom 21.12.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,45932)
KG, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,45932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 160 Abs 2 GWB, § 160 Abs 3 S 1 Nr 2 GWB, § 162 GWB, § 165 Abs 1 GWB, § 166 Abs 1 GWB
    Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der sofortigen Beschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer eigenen Sachentscheidung des Vergabesenats in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer eigenen Sachentscheidung des Vergabesenats in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 178 Abs. 1
    Voraussetzungen einer eigenen Sachentscheidung des Vergabesenats in der Beschwerdeinstanz des Vergabenachprüfungsverfahrens

  • ibr-online

    Entscheidung in der Sache oder Zurückverweisung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Reparaturaufträge: Vorgabe von Originalersatzteilen unzulässig

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch wenn Originalteile gefordert werden, können Referenzen anderes Fabrikat zum Gegenstand haben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eigene Sachentscheidung des Vergabesenats oder Aufhebung und Zurückverweisung? (VPR 2019, 78)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2019, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-20/18
    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 2. Oktober 2018 - Geschz.: VK-B1-20/18 - aufgehoben und die Vergabekammer verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut über die Sache, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens, zu entscheiden.

    [1.] die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Berlin vom 2.10.2018 - Aktenzeichen VK-B1-20/18 - aufzuheben,.

  • OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09

    Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Dabei nimmt der Vergabesenat eine Gesamtabwägung der von seiner Entscheidung tangierten, berechtigten Interessen vor (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 5.10.2010, 11 Verg 7/10, Rdnr. 77 ff. zit. nach Juris; OLG Celle , Beschl. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/09, Rdnr. 53 f. zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens hatte der Senat nicht selbst zu entschieden, sondern hatte auch dies der Vergabekammer zu überlassen (ebenso OLG Celle , a.a.O., Rdnr. 55 zit. nach Juris; OLG Jena , a.a.O., Rdnr. 26 zit. nach Juris; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 13.4.1999, Verg 1/99, Rdnr. 60 zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 Verg 7/10

    Vergabenachprüfung: Wirksamkeit einer unvollständigen Rüge bei verzögerter

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Dabei nimmt der Vergabesenat eine Gesamtabwägung der von seiner Entscheidung tangierten, berechtigten Interessen vor (vgl. OLG Frankfurt , Beschl. v. 5.10.2010, 11 Verg 7/10, Rdnr. 77 ff. zit. nach Juris; OLG Celle , Beschl. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/09, Rdnr. 53 f. zit. nach Juris).
  • OLG Schleswig, 19.02.2007 - 1 Verg 14/06

    Vermietung nicht gleichwertig zu Verkauf

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das regelmäßige Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen (vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt , a.a.O.; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 21.12.2005, Verg 69/05, Rdnr. 19 zit. nach Juris), ferner das regelmäßige Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung (vgl. hierzu u.a. OLG Celle , a.a.O.; OLG Jena , Beschl. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 24 zit. nach Juris), und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. hierzu u.a. OLG Schleswig , Besch. v. 19.2.2007, 1 Verg 14/06, Rdnr. 19 zit. nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2005 - Verg 69/05

    Nachunternehmereinsatz im Rahmen der VOL/A

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das regelmäßige Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen (vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt , a.a.O.; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 21.12.2005, Verg 69/05, Rdnr. 19 zit. nach Juris), ferner das regelmäßige Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung (vgl. hierzu u.a. OLG Celle , a.a.O.; OLG Jena , Beschl. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 24 zit. nach Juris), und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. hierzu u.a. OLG Schleswig , Besch. v. 19.2.2007, 1 Verg 14/06, Rdnr. 19 zit. nach Juris).
  • OLG Jena, 23.01.2003 - 6 Verg 11/02

    Hinweispflicht der Vergabekammer

    Auszug aus KG, 21.12.2018 - Verg 7/18
    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das regelmäßige Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen (vgl. hierzu u.a. OLG Frankfurt , a.a.O.; OLG Düsseldorf , Beschl. v. 21.12.2005, Verg 69/05, Rdnr. 19 zit. nach Juris), ferner das regelmäßige Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung (vgl. hierzu u.a. OLG Celle , a.a.O.; OLG Jena , Beschl. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 24 zit. nach Juris), und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. hierzu u.a. OLG Schleswig , Besch. v. 19.2.2007, 1 Verg 14/06, Rdnr. 19 zit. nach Juris).
  • KG, 10.02.2020 - Verg 6/19

    Telefonieübersetzung - Zurückverweisung eines Vergabenachprüfungsverfahrens an

    Voraussetzung für die Bejahung dieser Ausnahme ist jedoch jedenfalls, dass die Unzulässigkeit offensichtlich ist (so ausdrücklich . Senat, Beschluss v. 6.1.2020, - Verg 10/19, Ziff. 1.a. der Beschlussgründe; ebenso Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 165 GWB Rdnr. 6, Seite 770, m.Rpsr.N., sowie Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18; in dieselbe Richtung bereits Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. ll.3.b.bb. der Beschlussgründe: es ist "große Zurückhaltung" bei Verwehrung der Akteneinsichtwegen angeblicher Unerheblichkeit des Akteninhalts geboten).

    Senat, Beschluss v. 21.12.2018,- Verg 7/18, Ziff. ll.3.b.bb.

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eiltverfahrens hat der Senat nicht selbst entschieden, sondern auch dies der Vergabekammer überlassen (so schon Senat, Beschl. v. 21.12.2018, -Verg 7/18, Ziff. ll 5.; OLG Celle , Besch. v. 3.12.2009, 13 Verg 14/O9, Rdnr. 55 zit. nach Juris; OLG Jena , Besch. v. 23.1.2003, 6 Verg 11/02, Rdnr. 26. zit. nach Juris; OLG Düsseldorf , Besch. v. 13.4.1999, Verg 1/99 Rdnr. 60 zit. nach Juris).

  • OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von

    Unter den regelmäßig tangierten Interessen sind insbesondere in den Blick zu nehmen das Interesse der Vergabestelle an einer möglichst unverzögerten, abschließenden Entscheidung über die geltend gemachten Vergaberügen, ferner das Interesse der Verfahrensbeteiligten an der Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit des erstinstanzlichen Verfahrens, insbesondere auch im Hinblick auf eine dort ggf. vorzunehmende Sachaufklärung, und nicht zuletzt der Grad der Wahrscheinlichkeit, mit der die Beschwerdeführerin letztlich auch in der Sache obsiegen dürfte (vgl. zum Ganzen: KG, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    Im Regelfall ist eine Zurückverweisung auch bei Fehlern im Verfahren der Vergabekammer weder rechtlich geboten noch zweckmäßig, sondern ist schon wegen des Beschleunigungsgrundsatzes nach § 178 S. 2 Hs. 1 GWB eine Entscheidung durch den Senat selbst vorzuziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18 -, m.w.N.; Anger in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 178 Rn. 31 m.w.N.).
  • KG, 06.01.2020 - Verg 10/19

    Verfahrensfehler im Vergabenachprüfungsverfahren

    Zum anderen ist selbst dann, wenn die bloße Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages als ungeschriebener, weiterer Ausnahmetatbestand vom Einsichtsrecht anzunehmen wäre, erforderlich, dass die Unzulässigkeit offensichtlich ist (ebenso Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl. 2018, § 165 GWB Rdnr. 6, Seite 770, m.Rpsr.N.; in dieselbe Richtung schon Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. II.3.b.bb.

    Vor dem Hintergrund, dass die Durchführung der mündlichen Verhandlung bei Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages gemäß § 166 Abs. 1 Satz 3 GWB nur unterblieben kann, nicht aber muss, steht es auch bei anzunehmender Unzulässigkeit des Vergabenachprüfungsantrages im Ermessen der Vergabekammer, gleichwohl eine mündliche Verhandlung durchzuführen (in dieselbe Richtung schon Senat, Beschluss v. 21.12.2018, - Verg 7/18, Ziff. II.3.b.bb.

    Über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eilverfahrens hat der Senat nicht selbst entschieden, sondern auch dies der Vergabekammer überlassen (so schon Senat, Beschl. v. 21.12.2018, Verg 7/18, Ziff. II 5.; OLG Celle, Besch.

  • KG, 27.05.2019 - Verg 4/19

    Originalteile

    Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, VPR 2019, 69, ZfBR 2019, 516 u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen "Originalteil" zum Einsatz kamen.(Rn.22).

    Insofern wird auf die entsprechenden Ausführungen des Senats im Beschluss vom 14.11.2018 zum Geschäftszeichen - Verg 7/18 verwiesen.

  • OLG Koblenz, 17.06.2020 - Verg 1/20

    Beschluss einer Vergabekammer ohne Unterschriften: Entscheidungsentwurf ohne

    Da das endgültige Ergebnis des Beschwerdeverfahrens in der Sache noch nicht feststeht, ist der Vergabekammer vielmehr mit der Zurückverweisung zugleich die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu übertragen (vgl. KG, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 06/19 -, juris, Rdnr. 45, m.w.N.; Beschluss vom 21. Dezember 2018 - Verg 7/18 -, juris, Rdnr. 47, m.w.N.; OLG Celle, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 13 Verg 4/19 -, juris, Rdnr. 29, m.w.N.; OLG Jena, Beschluss vom 23. Januar 2003 - 6 Verg 11/02 -, juris, Rdnr. 26, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 1999 - Verg 1/99 -, juris, Rdnr. 60).
  • VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Das Kammergericht hat durch Beschluss vom 21.12.2018 (AZ.: Verg 7/18) den Beschluss der Vergabekammer vom 02.10.2018 aufgehoben und die Vergabekam- 4.

    Auf den ersten Blick mag es sich - wie das Kammergericht in seinem Beschluss Verg 7/18 ausgeführt hat - in der Tat nicht erschließen, warum vorliegend die Leistungsfähigkeit eines Bieters nur durch Referenzen über die Ausführung früherer Aufträge nachgewiesen werden kann, bei denen Original-Ersatzteile verwendet wurden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 14.11.2018 - Verg 7/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,41980
KG, 14.11.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,41980)
KG, Entscheidung vom 14.11.2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,41980)
KG, Entscheidung vom 14. November 2018 - Verg 7/18 (https://dejure.org/2018,41980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,41980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GWB § 173 Abs. 1 S. 3; GWB § 173 Abs. 2
    Auslegung des Rügeschreibens durch das Beschwerdegericht im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online

    Einsatz von Originalteilen gefordert: Referenz kann anderes Fabrikat betreffen!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auch wenn Originalteile gefordert werden, können Referenzen anderes Fabrikat betreffen! (VPR 2019, 69)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VK Berlin, 02.10.2018 - VK-B1-20/18
    Auszug aus KG, 14.11.2018 - Verg 7/18
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 16. Oktober 2018 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 2. Oktober 2018 - VK-B1-20/18 - wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel in der Hauptsache verlängert.
  • KG, 27.05.2019 - Verg 4/19

    Originalteile

    Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, VPR 2019, 69, ZfBR 2019, 516 u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen "Originalteil" zum Einsatz kamen.(Rn.22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht